Was sind die Kosten einer Psychotherapie und wer trägt diese?

Private Krankenversicherung: Für privat Versicherte ist die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung problemlos möglich. Der Umfang ist allerdings vertragsabhängig. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang eine Psychotherapie abgedeckt ist und welche Formalitäten einzuhalten sind. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP (Auszug siehe unten). Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen und sich dann von Ihrer Versicherung erstatten lassen. 

Beihilfeberechtigte: In diesem Fall übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Verbleibenden Kosten werden meist von Ihrer Privaten Krankenversicherung übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihre Beihilfestelle und der Krankenversicherung, in welchem Umfang eine Psychotherapie abgedeckt ist und welche Formalitäten einzuhalten sind. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP (Auszug siehe unten). Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen und sich dann von Ihrer Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung erstatten lassen. 

Selbstzahler: Sie haben immer auch die Möglichkeit, Ihre Therapie selbst zu finanzieren. Die Gründe, die Kosten für die Behandlung unabhängig von Ihrer Krankenversicherung selbst zu tragen sind vielfältig und reichen von großer methodischer Flexibilität bis zur besonderen Vertraulichkeit der Behandlung. Ihre Therapie kann ohne Formalitäten direkt beginnen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP (Auszug siehe unten). Sie erhalten dann monatlich eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen.

Heilfürsorge der Polizei und Feuerwehr Hamburg: Ich bin Teilnehmer des Psychotherapeutisches Netzwerkes des Polizeipsychologischen Dienstes. Mitarbeiter der Polizei und Feuerwehr Hamburg können daher hier unkompliziert psychotherapeutische Behandlung erhalten. Für weitere Informationen kann auch ein Kontakt zum Sozialtherapeutischen Dienst hilfreich sein (Polizei Hamburg, PERS 43 – Sozialtherapeutischer Dienst, Überseering 35, 22297 Hamburg, Tel.: 040 4286-25437). Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP (Auszug siehe unten). Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen und sich dann von der Heilfürsorge erstatten lassen (Polizei Hamburg, PERS 41 – Heilfürsorge, Stresemannstraße 341–7, 22761 Hamburg, Tel.: 040/4286-25488, E-Mail: pers41@polizei.hamburg.de). Mittels einer Abtretungserklärung besteht zudem auch die Möglichkeit, die Therapiekosten direkt mit der Heilfürsorge abzurechnen.

Bundeswehr: Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr können eine Psychotherapie in dieser Privatpraxis wahrnehmen, so wie ein Privatversicherter. Dazu nötig ist eine Überweisung auch den Truppenarzt und das Formular zur Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck Kostenübernahme San/BW/0218). Die Therapiekosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP (Auszug siehe unten) und werden von der Bundeswehr übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung / Kostenerstattung: Die einfache Abrechnung der Therapiekosten mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) per elektronischer Gesundheitskarte ist leider noch nicht möglich. Gesetzlich Versicherte haben jedoch Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung (SGB V, §13 Abs. 3). Dabei kann es dazu kommen, dass Sie keinen Versorgung finden oder die Wartezeiten unzumutbar lang sind. Versicherte können dann grundsätzlich auch private psychotherapeutische Praxen im Rahmen der sogenannten „Kostenerstattung“ in Anspruch nehmen. Dies muss jedoch bei Ihrer Krankenversicherung beantragt werden. Dafür unvermeidlich ist die Nutzung eines psychotherapeutischen Erstgespräches (auch psychotherapeutische Sprechstunde) zur Abklärung Ihres Befundes und ggf. Ihres Therapiebedarfs und der damit verbundene Erhalt des Formulars „PTV 11“ (Link). Einen Termin dafür erhalten Sie zeitnah bei der Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung (Link). Nehmen Sie gerne Kontakt auf, wenn Sie gesetzlich versichert sind, bereits länger erfolglos Therapie suchen und nun den Weg der Kostenerstattung nutzen wollen. Weitere Informationen finden Sie hier: Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer (Link), Flyer Kostenerstattung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (Link)

Auszug aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)*

Leistung**GOÄ Zifferangewendeter Steigerungsfaktorberechneter BetragHäufigkeit der Berechung 
Einleitung oder Verlängerung einer Psychotherapie8083,0€ 69,94bei erstmaliger oder verlängernder Antragsstellung beim Kostenträger
Einleitung oder Verlängerung einer Psychotherapie - überdurchschnittlich aufwändig***8083,5€ 81,60bei erstmaliger oder verlängernder Antragsstellung beim Kostenträger
psychologische Diagnostik und Auswertung8571,8€ 12,17bei Kurzzeittherapie: zu Beginn und Ende der Therapie,
bei Langzeittherapie: zu Beginn, Mitte und Ende der Therapie
Biografische Anamnese zur Einleitung einer Psychotherapie8603,0€ 160,87einmalig zu Beginn der Therapie
Verhaltenstherapie - 50 Minuten Einzelgespräch8703,0€ 131,15bei Kurzeittherapie: 3 bis 5 probatorische + 25 beantragte/bewilligte Sitzungen,
bei Langzeittherapie: 3 bis 5 probatorische + 45 beantragte/bewilligte Sitzungen
Verhaltenstherapie - 50 Minuten Einzelgespräch - überdurchschnittlich aufwändig***8703.5€ 153,00bei Kurzeittherapie: 3 bis 5 probatorische + 25 beantragte/bewilligte Sitzungen,
bei Langzeittherapie: 3 bis 5 probatorische + 45 beantragte/bewilligte Sitzungen
Versand- und Portokosten§ 10 GOÄ1.0Abrechnung in tatsächlich im Zusammenhang mit der Psychotherapie entstandener Höhe
Ausfallhonorarnicht erstattungsfähigin Höhe des SitzungshonorarsDie Berechnung erfolgt bei Nichterscheinen oder Terminabsage weniger als 48 Stunden vor dem Termin in Höhe des Sitzungshonorars außer bei bescheinigter AU/Erkrankung des Kindes. In unserer Bestellpraxis kann der nur für Sie reservierte Termin leider nicht kurzfristig anderweitig genutzt werden.

Hinweise:

* Bitte beachten Sie, dass Ihr Kostenträger möglicherweise nicht die volle Gebühr erstattet. Dies ist bei der Beihilfe und bei einigen privaten Krankenversicherungen der Fall.

** Weitere Leistungen, wie telefonische Beratung, Schreibgebühren, Einbindung von Mitbehandlern, Erstellung Gutachten und Bescheinigungen können nach Bedarf und vorheriger Absprache hinzukommen (siehe Link GOP)

*** Überdurchschnittlicher Aufwand kann sich durch ein besonders komplexes oder schweres Krankheitsbild ergeben.